9.10.2017 10:15 –
Für Solarstromspeicher besteht eine Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur. Bisher hat die Behörde ein Auge zugedrückt. Der Solarenergie-Förderverein Deutschland rät den Anlagenbetreibern allerdings, schnell zu handeln. Denn eigentlich muss der Speicher spätestens vier Wochen nach Installation angemeldet werden.
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) mit Sitz in Aachen weißt darauf hin, dass auch Stromspeicher ins Marktstammdatenregister eingetragen werden müssen. Das bedeutet, dass auch Betreiber von Solarstromakkus ihr Gerät innerhalb von vier Wochen bei der Bundesnetzagentur anmelden müssen. Immerhin besteht diese Registrierungspflicht gilt, werden wohl die wenigsten Speicherbetreiber wissen, vermutet der SFV mit Blick auf die Tatsache, dass bisher bei der Bonner Behörde bis August nur 135 Speicher angemeldet wurde. Inzwischen sind aber schon mehr als 50.000 Speicher installiert.
Bei Nichtanmeldung droht Bußgeld
Der SFV verweist darauf, dass eine versäumte Registrierung von der Bundesnetzagentur als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden kann. Bisher habe die Behörde allerdings noch keinen Gebrauch von dieser Regelung gemacht. Zusätzlich dazu könnte auch die Vergütung gekürzt werden, wenn Strom vom Speicher ins Netz geflossen ist. Die konkreten Regelungen dazu sind bei der Clearingstelle EEG zu erfragen.
Zur Registrierung hat die Bundesnetzagentur, nach Angaben des SFV erst seit 1. Januar 2017, ein entsprechendes Formular bereitgestellt, mit dem der Betreiber seinen Speicher anmelden kann. Nachdem das PDF-Dokument heruntergeladen wurde, muss es vollständig ausgefüllt werden. Dabei sollte der Anlagenbetreiber das Dokument vollständig durchgehen. Danach sollte der das Dokument für sich speichern und dann an die Bundesnetzagentur schicken. Die E-Mail- und die Postadresse der zuständigen Stelle bei der Bundesnetzagentur findet der Anlagebetreiber im Anschreiben des Meldungsformulars. (su)
Der erfahrene Projektierer und Betriebsführer Energiequelle feiert am 20. Oktober 2017 sein 20-jähriges Jubiläum. Das Unternehmen wurde 1997 von Joachim Uecker sowie Doreen und Michael Raschemann gegründet. „Unsere Vision war und ist es bis heute, die Atom- sowie die Kohlekraft durch nachhaltige und grüne Energie zu ersetzen“, hält der 56-jährige Bremer Uecker fest. „Wir wollten von Anfang an mit konkreten Projekten zeigen, dass ein Umdenken in der Energiepolitik möglich ist“, ergänzt der Brandenburger Raschemann (46). Mit diesem Ziel planten die beiden noch heute verantwortlichen Geschäftsführer gemeinsam ihr erstes Projekt: vier Windräder im brandenburgischen Feldheim mit je 85 Meter Nabenhöhe und 1,5 Megawatt Leistung, die 1998 ans Netz gegangen sind.
Bis 2017 bereits über 750 Anlagen entwickelt
20 Jahre später hat Energiequelle europaweit insgesamt über 750 Anlagen entwickelt – dazu zählen Windenergie- und Biogasanlagen, Solarkraftwerke sowie Umspannwerke und moderne Speichertechnologien. Mit über 200 Mitarbeitern und 11 Standorten in Deutschland, Frankeich und Finnland ist das Unternehmen stetig gewachsen und zählt heute zu den Branchenführern. Enercon-Geschäftsführer Hans-Dieter Kettwig gratuliert zu dem Erfolg und sagt über die langjährige Zusammenarbeit: „Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und ein hohes Qualitätsbewusstsein sind bei Energiequelle stets spürbar. Dafür vielen Dank!“.
Auch die Altmärker Solarstrom GmbH gratuliert der Energiequelle als vertrauensvollen Kooperationspartner zum 20-jährigen Betriebsjubiläum.
Eine Photovoltaikanlage ist kein Gebäude, sondern eine technische Anlage. Obwohl eine Gebäudeversicherung Gefahren, wie z.B. Feuer, Sturm und Hagel, deckt, lässt sie typische Schäden für PV-Anlagen außen vor. Klassische Beispiele sind Überspannung, Marderbiss, Glasbruch und Schneedruck. Auch ist der durch eine beschädigte Anlage entstehende Ertragsausfall nicht berücksichtigt – und das kann indirekt einen größeren Schaden verursachen.
Viele Gebäudeversicherungen versuchen zwar, die speziellen Anforderungen einer PV-Anlage per Zusatzvereinbarung aufzugreifen, was aber in den meisten Fällen nicht nur teuer werden kann, sondern nach wie vor ein Kompromiss bleibt. Spezialisierte Versicherungsangebote für PV-Anlagen hingegen gehen weit über den Rahmen einer Zusatzvereinbarung hinaus und bieten z.B. die Versicherung weiterer Komponenten, wie Speicher oder Wechselrichter, Glasbruch, Ertragsausfall, Garantieschäden oder durch Dritte verursachte Schäden.
Fazit: Ein genauer Blick lohnt sich für jeden Anlagenbetreiber!
Die Sunny Mini Central-Wechselrichter wurden bereits vor einigen Jahren durch neue, innovative Produkte ersetzt. Daher gibt es aktuell nur noch wenige dieser Geräte, für die der Erwerb einer Garantieverlängerung möglich ist.
Die Kosten für das weitere Angebot dieser Garantieverlängerungen würden einen hohen Mehraufwand bedeuten, der wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Daher werden für alle Produkte der SMC-Produktfamilie der Verkauf von Garantieverlängerungen ACTIVE und COMFORT zum 01.10.2017 eingestellt. Für alle weiteren Wechselrichter sind Garantieverlängerungen selbstverständlich wie gewohnt verfügbar.
Das Osnabrücker Unternehmen hat die höchste Weiterempfehlungsrate bei Speicherbesitzern in der jüngsten Umfrage von EuPD Research erreicht. E3/DC sieht den Grund dafür in der Qualität seiner Systeme und dem guten Service.
Wende auf dem Energiemarkt: Die Erzeugung von Wind- und Sonnenenergie ist inzwischen billiger als die Stromproduktion mit fossilen Brennstoffen. Der Preisunterschied fällt laut einer aktuellen Studie sogar erstaunlich groß aus.
Der Bau von Kohle- und Gaskraftwerken ist inzwischen unwirtschaftlicher als der neuer Wind- und Solaranlagen. Die meldet das Magazin Der Spiegel in seiner neuesten Ausgabe mit Bezug auf eine exklusive Studie des Freiburger Öko Instituts.
Demnach liegen die Vollkosten für die Produktion einer Megawattstunde Strom mit Erneuerbaren Energien in Deutschland derzeit zwischen 50 und 70 Euro, während fossile Kraftwerke bei 70 bis 100 Euro liegen.
An günstigen Standorten mit viel Wind und Sonne, etwa in Südeuropa, ist der Unterschied sogar noch größer . Dort sei Windstrom sogar schon für 40 Euro zu gewinnen.
Ein Grund, warum der Verkauf von Elektrofahrzeugen schleppend vorangeht ist die fehlende Ladeinfrastruktur. So ist beispielsweise der Informationsaustausch zwischen Ladesäule und Abrechnungssystemen noch nicht standardisiert. Um der Ladeinfrastruktur auf die Sprünge zu helfen, haben die VDE-Normungsexperten den VDE|DKE-Arbeitskreis „Backend Kommunikation für Ladeinfrastruktur“ gegründet und die neue Normenreihe IEC 63110, die ein standardisiertes Management von Ladevorgängen zum Ziel hat, initiiert.